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Regeln und Richtlinien der Zusammenarbeit

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Wem bietet Viability Case Management seine Unterstützung an?     
Wir unterstützen Menschen, die mit gesundheitlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind und dadurch in ihrem sozialen und/oder beruflichen Umfeld beeinträchtigt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um körperliche und/oder seelische Schwierigkeiten handelt. Oder ob Schwierigkeiten durch Unfall oder Krankheit hervorgerufen wurden. Die betroffenen Menschen stehen im Mittelpunkt.


Was bedeutet Case Management? Was bedeutet Viability?
Viability bedeutet Lebensfähigkeit. Den Fachbegriff Case Management könnte man umschreiben mit Fallbegleitung. Wir helfen, begleiten, coachen und unterstützen verunfallte/erkrankte Menschen in ihrer Rehabilitation und der beruflichen Reintegration. Unsere Unterstützung beschränkt sich nicht nur auf den beruflichen und gesundheitlichen Teil, wir bieten ihnen unsere Unterstützung auch im rechtlichen und besonders im privaten Bereich an. Wir sind überzeugt, dass unter der  Berücksichtigung von psychosozialen Faktoren die Chancen einer erfolgreichen Wiedereingliederung erhöht werden. 


Wie arbeiten wir? Unsere Methoden
In unserem Angebot handeln wir nach anerkannten Standards und Methoden des Case Managements (systemische Fallbetreuung). Im Coaching werden zusammen mit dem verunfallten/erkrankten Menschen, den Koordinationspartnern und dem Kostenträger individuelle Lösungen erarbeitet. Wir arbeiten zielorientiert, ressourcenfördernd und unterstützend. Unsere Betreuung ist umfassend und bezieht alle im jeweiligen Einzelfall relevanten Aspekte mit ein.
Der verunfallte/erkrankte Mensch bestimmt und redet mit auf dem Weg zur Wiedereingliederung. So dienen Veränderungsprozesse auch der Zusammenarbeit.
Die Teilnahme am Case Management Prozess beruht auf freiwilliger Basis.  


Wie sieht unsere Unterstützung konkret aus?
Während oder nach einem Erstgespräch entscheidet sich der verunfallte/erkrankte Mensch, ob er die Unterstützung der Viability in Anspruch nehmen will und erteilt die erforderliche Vollmacht. Die Viability GmbH kann auch von sich aus einen Eingliederungsauftrag ablehnen.

In einer ersten Phase (Assessment, beginnend mit dem Erstgespräch) bespricht die Viability mit dem verunfallten/ erkrankten Menschen und evtl. weiteren Beteiligten die aktuelle Situation, Ziele und die notwendigen Massnahmen. Bedarf und Bedürfnisse werden geklärt. Gemeinsam mit dem verunfallten/erkrankten Menschen wird ein Konzept erstellt. Nach dem Assessment erfolgt nach Bedarf eine Klärung über die Fortführung mit dem Kostenträger.
Weiter folgen:

  • Beratung, Organisation, Koordination von Vorgehen und Massnahmen von Ärzten, Versicherern, Rechtsvertretung, Arbeitgeber und therapeutischen Massnahmen etc.
  • Anforderung der notwendigen Akten und Berichte.
  • Abklärung von Wünschen und Ängsten im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung des Betroffenen.
  • Der verunfallte/erkrankte Mensch wird aktiv einbezogen.
  • Belastungserprobungen, Coaching, Einbezug der privaten Lebenssituation.

Die Viability überprüft und bespricht mit dem verunfallten/erkrankten Menschen und dem Kostenträger periodisch den Stand der Zielerreichung und das weitere Vorgehen. Bei Bedarf werden Gespräche am runden Tisch durchgeführt.
Wir erstellen Standort- und Schlussberichte.


Kosten und Auftrag
Wir arbeiten mit verschiedenen Kostenträgern, z.B. im Auftrag einer Anwältin oder eines Anwalts, von Arbeitgebern, Versicherungen oder dem verunfallten/erkrankten Menschen selbst. Der Kostenträger erteilt die Kostengutsprache. Die Kostengutsprache kann bis auf Widerruf, befristet oder mit einem Kostendach erteilt werden.
Es sind auch Teilaufträge möglich:

Einschätzung der beruflichen Wiedereingliederung.
  • Coaching
  • Arbeitsplatzabklärung
  • Berufs- und Laufbahnberatung
  • Psychosoziale Begleitung

 

Wie stellen wir uns die Zusammenarbeit und Mitwirkung vor?
Die Viability strebt eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten an. Diese soll auf gegenseitigem Respekt und Akzeptanz beruhen.
Die Viability ist auf die Mitwirkung des verunfallten/erkrankten Menschen und aller Beteiligten angewiesen und darauf, dass uns alle für eine Wiedereingliederung notwendigen Tatsachen bekannt gegeben werden.
Die Viability soll von allen Beteiligten über laufende und geplante Massnahmen informiert werden, wenn diese die Wiedereingliederung beeinflussen.
Bei Bestehen von Konflikten bemühen sich alle Beteiligten nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Case Management bedeutet auch eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Ein Ziel ist generell, die regelmässige Verbesserung der Fitness. Der gemeinsam erarbeitete Massnahmeplan ist für alle Beteiligten verbindlich.


Schweigepflicht und Datenschutz
Die Viability verpflichtet sich, alle personenbezogenen Informationen, die im Rahmen der Wiedereingliederung zugänglich sind, geheim zu halten.
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Tätigkeit an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des verunfallten/erkrankten Menschen.
Die Schweigepflicht der Viability endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Case Management und auch nicht mit dem Ende des Case Management.
Der verunfallte/erkrankte Mensch ist berechtigt, jederzeit in das von Viability geführte Dossier Einblick zu nehmen.


Beendigung des Case Management
Das Case Management endet nach erfolgreicher Wiedereingliederung resp. Zielerreichung.
• Wenn ein stabiler Zustand oder auch eine Teilintegration erreicht worden ist oder wenn kein weiteres Potenzial ersichtlich ist.
• Wenn der verunfallte/erkrankte Mensch die Vollmacht zurückzieht.
• Wenn aus der Sicht von Viability die Wiedereingliederung nicht mehr sinnvoll oder möglich ist. (Freiwilligkeit der Unterstützung auch von uns).
• Auf Vorschlag des verunfallten/erkrankten Menschen
• Auf Vorschlag des Kostenträgers
In der Regel wird bei der Beendigung ein Gespräch am runden Tisch stattfinden und ein Schlussbericht erstellt. Eine befristete Nachbetreuung wird je nach Bedarf angeboten.

Viability Case Management GmbH

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